Holzeinschlag der WWG dulden?

Seit 1975 bin ich Mitglied der Waldwirtschafts-genossenschaft (WWG). Laut Satzung beschafft die WWG Erntemaschinen, schlägt Holz ein und verkauft das Holz. Muss ich das Beschaffen der Maschinen mitfinanzieren, auch wenn ich sie aus Altersgründen nicht mehr einsetzen kann? Kann ich mein Holz nicht selbst verkaufen? Muss ich den Holzeinschlag der WWG dulden?

Bei den Waldwirtschaftsgenossenschaften (WWG) handelt es sich um eine Form forstlicher Zusammenschlüsse, die der Aufsicht der Forstbehörde unterliegen. Anders als bei den Forstbetriebsgemeinschaften hat der Zusammenschluss nicht einen privatrechtlichen Hintergrund, dort sind es in der Regel wirtschaftliche Vereine. Die WWG ist vielmehr eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder der WWG sind die Eigentümer der Grundstücke, die zu der Genossenschaft gehören. Auch Ihre WWG wird seinerzeit zustande gekommen sein, um eine erhebliche Verbesserung der angeschlossenen Waldflächen zu ermöglichen, die wegen ihrer oft sehr geringen Größe nicht effektiv bewirtschaftet werden konnten. In...