Holz auf der Straße lagern?

Ist das Lagern von Holz auf einer Fahrbahn, wie auf dem Foto zu sehen, erlaubt? Wer ist in dem Fall Genehmigungsbehörde und besteht eine Pflicht, Feuerwehr und Rettungswagen die Durchfahrt zu ermöglichen? Die asphaltierte Straße ist für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.

Die Beschaffenheit und Bauweise der Straße sowie ihre Freigabe für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr deutet darauf hin, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt. Sie wird dem öffentlichen Verkehr als sogenannte sonstige öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet sein, zu denen insbesondere die Eigen­tümerstraßen und -wege gehören. Der Widmungsinhalt wird eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise enthalten sowie etwaige sonstige Besonderheiten festlegen. Mit der Zulassung des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs ist sowohl die Abfuhr von Ernteholz aus den angrenzenden forstlichen Beständen als auch die Erreichbarkeit landwirtschaftlicher Flächen mit Bewirtschaftungs- und Erntemaschinen gewährleistet. Im Rahmen der Holzernte ist anerkannt, dass hierzu auch das Lagern und Verladen bzw. das Häckseln von Holz an diesen öffentlichen...