Hohe Buchen am Straßenrand

Ich besitze einen kleinen Wald (2200 m2). Weil die 80- bis 100-jährigen Buchen teils an einer öffentlichen Straße stehen und das Kürzen der Äste hohe Kosten verursacht, möchte ich den Wald roden. Ist das erlaubt? Muss ich die Straßenbäume zweimal im Jahr von einem Sachver-ständigen auf Standsicherheit prüfen lassen?

Bei Ihrem Buchenbestand handelt es sich, obwohl er nur 2.200 m2 umfasst, um Wald im Sinne des Gesetzes. Sie möchten die Buchen offensichtlich komplett „ernten“ und danach die Fläche wieder aufforsten. Dafür ist grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich. Kahlschläge sind nach dem Landesforstgesetz NRW bis zu 2 ha zu­lässig. Allerdings besteht eine ­Wiederaufforstungsverpflichtung innerhalb von zwei Jahren. Etwas anderes kann gelten, wenn die Waldfläche etwa in einem Naturschutzgebiet liegt und die dazugehörige Verordnung Einschränkungen oder Verbote des Kahlschlags vorgibt.

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