Grenzverlauf dauerhaft markieren

Mir gehört eine Waldparzelle in einem ehemaligen Sturmwurfgebiet (Kyrill). Um den Grenzverlauf dauerhaft zu markieren und besser erkennen zu können, wollen mein Nachbar und ich die Abteilungen mit ausrangierten Begrenzungspfosten von Fahrbahnen abstecken. Ist das erlaubt?

Die Abmarkung von Flächen richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach dem sogenannten Vermessungs- und Katastergesetz. Danach obliegt das Vermessungswesen als hoheitliche Aufgabe insbesondere den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörden. Deren Mitarbeitende bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind befugt, in der Fläche Vermessungsmarken zu setzen, die den Verlauf der jeweiligen...