Gemeinschaftswald: Rücklagen ­gerechtfertigt?

Leserfrage: Kann ich meinen Gewinnanteil der Forstgenossenschaft verlangen, da ich ihn schon versteuern muss?

Wochenblatt-Leser Alex H. in H. fragt: Der Kassenbestand meiner Haubergsgenossenschaft ist durch den Verkauf von Käferfichten auf 800  000 € gestiegen. Gewinnanteile werden mit Blick auf eventuelle Aufforstungskosten nicht ausgeschüttet. Ich soll nun einen Gewinn aus Forstwirtschaft von 15  000 € versteuern, ohne je einen Cent erhalten zu haben. Kann ich die Herausgabe des zu versteuernden Gewinns verlangen?

Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, nimmt Stellung: Nach den gesetzlichen Vorgaben des Gemeinschaftswaldgesetzes NRW ist das Gemeinschaftsvermögen im Rahmen dieses Gesetzes zum Nutzen der Anteilberechtigten und des öffentlichen Wohls nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften...