Gehört der Wald zum Hof?

Ich bewirtschafte einen Hof laut Höfeordnung. Kürzlich habe ich eine Parzelle Wald gekauft. Sie ist aber nicht im Hofesgrundbuch des Betriebes aufgeführt. Unterliegt der Wald vielleicht nicht der Höfeordnung?

Sie sind Eigentümer eines Hofes im Sinne der Höfeordnung. Der zugekaufte Wald ist nicht im Hofesgrundbuch eingetragen, sondern steht auf einem anderen Grundbuchblatt. Für das Höferecht spielt dies aber keine Rolle. Das Forstgrundstück, das Sie gekauft haben, unterfällt der Höfeordnung. Dabei gehen wir davon...