Forstkultur: Wie lange darf der Zaun stehen bleiben?

Zwischen Jagdpächtern und Waldbesitzern gibt es immer wieder unterschiedliche Meinungen zum Thema Wildgatterzäune. Wie lange darf ich eine Kultur mithilfe eines Gatters schützen? Was gibt der Gesetzgeber vor?

Eine Forstkultur mit einem Zaun gegen Schalenwild zu schützen, ist eine Maßnahme ordnungsgemäßer Forstwirtschaft. Sie dient der Wildschadensprävention. Laut Bundesjagdgesetz (BJG) darf auch ein Land- bzw. Forstwirt solche Maßnahmen der Wildschadensprävention nach § 26 BJG betreiben. Allerdings gilt es dabei auch die Interessen der Jagdausübung zu berücksichtigen. So wird eine solche Umzäunung hinfällig, wenn kaum noch ein Wildschadensrisiko besteht. Sind die zu schützenden Forstpflanzen so groß, dass diese „aus dem Äser gewachsen sind“, also mit dem Maul vom Wild nicht mehr erreicht werden können, besteht auch kein ­Bedarf...