Forstaufwuchs ­berücksichtigen?

Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge will ich meine land- und forstwirtschaft­lichen Flächen auf die Kinder übertragen. Vorher will ich die Flächen ins Privatvermögen überführen. Dazu habe ich ein Verkehrswertgutachten anfertigen lassen. Es berücksichtigt nicht den Aufwuchs der Forstflächen. Der Gutachter meint, das sei nicht erforderlich, da meine Kinder die Erträge daraus später versteuern müssten. Der Steuerberater dagegen sagt, der Aufwuchs gehöre dazu und müsste versteuert werden.

Begrifflich können Forstbetriebe sowohl Nachhaltsbetriebe als auch aussetzende Betriebe ab einer Mindestgröße von rund 1 bis 2 ha sein. Auch ein Wald, der durch Samenanflug oder durch Stockausschlag entstanden ist, schließt nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte ab einer gewissen Größe die Annahme eines Forstbetriebs nicht aus. Der Eigentümer der Waldflächen, der von dem Einschlag keine...