Wochenblatt-Leser Leo N. in T. fragt: Ich habe einen Forstbetrieb, der über unsere Forstbetriebsgemeinschaft zertifiziert ist. Mit meinem mobilen Sägewerk möchte ich Dachlatten für einen befreundeten Dachdeckerbetrieb schneiden. Welche Auflagen muss ich erfüllen, um das geschnittene Holz vermarkten zu können?
Martin Schwarz, Wald und Holz NRW, antwortet: Bauschnittholz inklusive Dachlatten muss der Norm DIN 4074-1: 2012-06 „Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit“ entsprechen. Bauschnittholz muss dann neben weiteren Sortiermerkmalen auch den geforderten Festigkeitsklassen entsprechen, etwa C24. Mitarbeiter, die Bauschnittholz oder Dachlatten visuell sortieren, müssen dafür eine spezielle Ausbildung absolvieren und hierfür akkreditiert sein. Zudem muss Bauschnittholz getrocknet werden – mit einer Holzfeuchte von unter 20 %.
Lesen Sie mehr:
(Folge 42-2022)