Wald vermessen?

Mein neuer Waldnachbar meint, dass die Grenzen nicht richtig sind. Er möchte alle neu einmessen lassen. Bis heute haben wir uns immer nach dem Ur-Kataster gerichtet, das beim Kreis liegt. Müssen wir da mitmachen? Wer zahlt die Neueinmessung? Der Nachbar hat es wohl auf Bäume abgesehen, die meine Familie 1938 gepflanzt und bis heute gepflegt hat.

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Eigentümer eines Grundstücks vom Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen mitwirkt. Gleiches gilt, wenn ein Grenzzeichen etwa aufgrund von Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht mehr an seinem ursprünglichen Ort steht oder unkenntlich geworden ist. Die Art der Abmarkung und das Verfahren bestimmen sich in NRW nach dem Vermessungs- und Katastergesetz. Die Kosten der Abmarkung sind grundsätzlich von den Beteiligten zu gleichen...