„Ökoteich“ im Wald anlegen?

Wir möchten auf einem gerodeten Waldgrundstück mit schlechter Bodenqualität (pH-Wert 4,3) einen Ökoteich anlegen. Gleichzeitig soll angrenzendes Grünland, etwa 3000 m2, aufgeforstet werden. Brauchen wir dafür Genehmigungen? Welche Behörde ist zuständig?

Alle Veränderungen in der freien Landschaft und im Wald sind grundsätzlich nach dem Landschaftsgesetz NRW und dem Landesforstgesetz genehmigungspflichtig. Die Anlage eines Biotopes (Ökoteich) oder auch die Umwandlung von Grünland zu Wald (Aufforstung) müssen Sie vom Kreis (Untere Landschaftsbehörde, ULB) oder...