Wochenblatt-Leser Tom G. in K. fragt: Auf meinem Grundstück steht eine Reihe Kopfweiden, die in diesem Winter geköpft werden sollen. Kann man hierzu Beihilfen oder Zuschüsse bekommen? Wo kann ich diese beantragen? Ich wohne im Kreis Lippe.
Rebecca Kopf, Redaktion, gibt Antwort: Finanzielle Unterstützung der Kopfbaumpflege kann durch Sonderprogramme einzelner Kreise gewährt werden. Auskunft erteilen die jeweiligen Unteren Naturschutzbehörden.
Der Kreis Lippe zum Beispiel bietet das Programm „Förderung des ehrenamtlichen Naturschutzes“ an. Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung müssen Sie beim Kreis Lippe schriftlich stellen. Dafür müssen Sie unter anderem einen Lageplan sowie eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorlegen, dass die Kopfweiden noch mindestens 20 Jahre erhalten bleiben, wenn die Zuwendung gewährt wird.
Keine EU-Förderung
Wichtiger Hinweis des Kreises auf Anfrage des Wochenblattes: Die Gelder zahlt der Kreis freiwillig und aus eigenen Töpfen. Es handelt sich nicht um EU-Maßnahmen. Außerdem besteht kein Anspruch auf die Förderung. Und es wird keine bestimmte Höhe festgelegt. Die Entscheidung obliegt allein dem Kreis. Es findet eine Prüfung vor Ort statt.
Für Pflegemaßnahmen, die im Januar oder Februar 2023 vorgenommen werden, würde die Förderung gegebenenfalls unter Vorbehalt gegeben werden. Der Bescheid und gegebenenfalls das Geld würden erst im Laufe des Frühjahres kommen. Es ist ratsam, die Anträge im Sommer zu stellen, um im folgenden Winter die Pflegemaßnahmen durchzuführen und entsprechend Fördergelder zu erhalten.
Förderrichtlinie Naturschutz
Bei mehreren Kopfweiden im Bestand haben Sie auch die Möglichkeit, eine Förderung über die Naturschutzprogramme über die Bezirksregierung Detmold zu beantragen. Das ist zum einen der Antrag auf die Gewährung nach „FöNa“ – Förderrichtlinie Naturschutz des Landes NRW. Den Antrag stellen und reichen Sie bei der Bezirksregierung ein.
Für „FöNa“-Maßnahmen kann jeder Private den Antrag stellen. Rund 60 € pro Weide beträgt die Förderung; möglich sind nach Angaben der Bezirksregierung neun Bäume oder 500 € in Summe.
ELER-Förderung
Zum anderen können Kreise und Kommunen einen „Sammelantrag“ bei der Bezirksregierung stellen, um Fördergelder über eine ELER-Maßnahme zu erhalten. Das kommt nach Informationen der Bezirksregierung ab 17 Bäumen in Betracht. Das läuft so ab, dass die einzelnen Kreise Anträge von Privatpersonen, Vereinen oder Institutionen auf Zuschüsse bei der Kopfweidenpflege sammeln und gebündelt bei der Bezirksregierung einreichen. Das macht zum Beispiel der Kreis Paderborn. Die Gelder werden dann über die Kreise ausgezahlt.
Ob ELER oder FöNa – wichtige Hinweise der Bezirksregierung lauten:
Die Maßnahme wird nur alle sieben Jahre gewährt.
Die Bäume müssen ein bestimmtes Alter und eine bestimmte Dicke haben.
Außerdem muss der Kopfansatz 1,80 m hoch liegen.
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(Folge 3-2023)