Für die Bewertung von Biotopen steht eine Reihe von Verfahren zur Verfügung. Hierbei wird der Wert einer Fläche (Acker, Wiese oder zukünftige ökologisch aufgewertete Biotopfläche) erfasst und mit der jeweiligen Fläche verrechnet. Die ermittelten ökologischen Werteinheiten werden auch „Ökopunkte“ genannt.
Wollen Sie Flächen dem Naturschutz zur Verfügung stellen, ermittelt ein Fachgutachter den ökologischen Wert sowohl der Ausgangsfläche (etwa Acker oder Intensivgrün) als auch der gewünschten Zielfläche (zum Beispiel eine Streuobstwiese). Die ökologische Wertsteigerung wird in Ökopunkten ausgedrückt und der Eigentümer kann ein eigenes Ökokonto einrichten. Die Untere Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt muss das Ökokonto genehmigen.
Die erzielten Ökopunkte können Sie an einen Landschaftseingreifer verkaufen, die Preise sind frei verhandelbar. Die Preise pro Ökopunkt sind regional sehr unterschiedlich; überschlägig kann man einen Wert von etwa 3 bis 4,50 €/Punkt ansetzen.
Wer Ökopunkte veräußert, übernimmt gleichzeitig die Ausgleichsverpflichtung für einen Landschaftseingriff an anderer Stelle. Das Bewirtschaftungsziel der eingebrachten Ökopoolfläche ist „Naturschutz“. Um das Ziel zu erreichen, sind die Pflegeauflagen zwingend einzuhalten.
Ob der Landwirt auf seiner eingebrachten Ausgleichsfläche noch etwas Ertrag erzielt, zum Beispiel durch extensive Mahd einer Grünlandfläche, ist im Einzelfall zu prüfen – in der Regel sind die Erträge jedoch unbedeutend, weil man die Fläche nicht düngen bzw. den Aufwuchs nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandeln darf.
Die Bindung für eine Ökofläche besteht mindestens für 30 Jahre. Manche Zielbiotope sind aber auch länger zu erhalten; angepflanzte Hecken oder Feldgehölze zum Beispiel.
(Folge 33-2020)