Kommune lässt Hecke wuchern

Mein Acker grenzt an eine Hecke, das Grundstück gehört der Gemeinde. Sie lässt die Hecke immer weiter wachsen. Folge: Die Äste der Sträucher und Bäume ragen bis zu 2 m in meinen Acker. Auf mein Angebot, dass ich die Hecke selbst auf den Stock setze, reagiert sie nicht. Neben dem Ertrags­ausfall befürchte ich, dass meine Betriebsprämie gekürzt wird, weil die Fläche kleiner geworden ist.

Die im Nachbarrechtsgesetz NRW festgelegten Grenzabstände etwa für Bäume und Hecken gelten nicht für Straßengrundstücke und öffentliche Verkehrsflächen. Anpflanzungen auf diesen Flächen müssen keinen Grenzabstand einhalten. Handelt es sich um eine öffentliche Straße, an deren Rand die Straßenverwaltung Bäume, Hecken und Sträucher gepflanzt hat, bestimmt § 32 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW Folgendes: Der Eigentümer bzw. der Bewirtschafter des Nachbargrundstückes muss die Einwirkungen dieser Pflanzen, etwa den Schattenwurf und Samenflug der Straßenbäume, grundsätzlich dulden.Ob dies auch für die Äste und Wurzeln der Bäume gilt, ist umstritten.

Unseres Erachtens hat die genannte Vorschrift nicht zur Folge, dass Bäume, Hecken und Sträucher sowie deren Wurzeln auf Ihre Ackerfläche hinüberwachsen...