Jagdgäste beim Transport auf einem Anhänger versichert?

Der örtliche Jagdpächter bat mich, die Jäger auf einem „Jagdwagen“ mit meinem Traktor mit grünem Kennzeichen bei einer Treibjagd zu transportieren. Was passiert mir als Fahrer, wenn dabei jemand zu Schaden kommt? Kann der Geschädigte Schadenersatz von mir verlangen, der nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist? Kann ich diese Forderungen durch eine Haftungsausschlusserklärung abwenden?

Der Einsatz eines Schleppers mit grünem Kennzeichen ist grundsätzlich nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke erlaubt. Der Personentransport auf einem Anhänger unterliegt ebenfalls weitgehenden Einschränkungen. Bestimmte Anlässe, wie zum Beispiel Brauchtum und Jagd, stellen in der Regel aber keinen Verstoß gegen die sogenannte „Verwendungsklausel“ dar. Die landwirtschaftlichen Versicherer...