Mit dem Pkw im Wald fahren?

Darf ich als Anteilseigner einer Waldgenossenschaft mit meinem Pkw befestigte Wege innerhalb des genossenschaftlichen Waldes befahren? Die Forstbehörde meint Nein. Wie soll ich mir eine Meinung für Abstimmungen etwa zu Wegebau, Jagdverpachtung und Holzeinschlag bilden, wenn ich den Zustand nicht kenne? Bin ich allein auf die Angaben des Vorstandes angewiesen?

Im Ergebnis teilen wir die Auffassung des Forstamtes. Das Be­fahren des Waldes, auch auf befestigten Wegen, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Forstrechts nur unter engen Vo­raussetzungen zulässig. Der Gesetzgeber ist im Grundsatz von der Vorstellung ausgegangen, dass der Wald zum Zwecke der Erholung betreten werden darf. Zum Betreten gehört auch das Befahren befestigter Wege mit Fahrrädern. Das Führen motorbetriebener Fahrzeuge will er aber möglichst...