Landwirtschaftliche Zugmaschinen und landwirtschaftliche Anhänger dürfen grundsätzlich nur für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Ausnahmsweise bieten die landwirtschaftlichen Versicherer in der Regel für erlaubte Jagdfahrten oder auch Brauchtumsfahrten (Karneval) auf Antrag Versicherungsschutz.
Über die Voraussetzungen, unter denen die Jagdfahrten durchgeführt werden dürfen, informieren die Zulassungsbehörden. Unter anderem müssen für alle Insassen auf dem Anhänger geeignete Sitzplätze vorhanden sein. Das Stehen auf dem Anhänger ist verboten. Allerdings dürfen auch mehr als acht Personen befördert werden. Die Beförderung der Personen darf natürlich nicht gewerblich sein. Sprechen Sie mit Ihrem Schlepperversicherer über die geplanten Jagdfahrten und die Voraussetzungen.
(Folge 1-2020)