Zuschuss zum Wildschutzzaun?

In meinem Wald habe ich eine Fläche von 2.000 m2 mit Buchen, Lärchen und Douglasien sowie Sträuchern aufgeforstet. Da es dort einige Rehe gibt, überlege ich, einen Wildschutzzaun aufzustellen. Muss sich die Jagdgenossenschaft an den Kosten für diesen Zaun ­beteiligen, um Wildverbiss zu verhindern?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für die Jagdgenossenschaft, sich an den Kosten für die Errichtung eines Wildschutzzaunes zu beteiligen. Ebenso ist auch der Jagdpächter nach dem Gesetz nicht verpflichtet, sich an den Kosten für einen Wildschutzzaun zu beteiligen. Deshalb lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in den Jagdpachtvertrag. Dort könnten vertragliche Regelungen aufgenommen worden sein, wonach Maßnahmen zur Wildschadens­prävention ganz oder zumindest teilweise durch den Jagdpächter zu übernehmen sind. Je nach konkreter vertraglicher Ausgestaltung kommt im Einzelfall auch einmal ein Anspruch gegen die Jagdgenossenschaft in Betracht, wenn diese sich zum Beispiel verpflichtet haben sollte, einen vom Jagdpächter gezahlten jährlichen Pauschalbetrag für Präventionsmaßnahmen an die betroffenen Waldbesitzer anteilig...