Zur Jagdscheinverlängerung persönlich erscheinen?

Für die Jagdscheinverlängerung wird in unserem Kreis Wert auf das persönliche Erscheinen gelegt. Begründung: Dies sei erforderlich, um die körperliche und geistige Eignung zu überprüfen. Nun las ich in Wochenblatt-Ausgabe 8, dass in anderen Kreisen der Jagdschein auf dem Postweg verlängert werden kann. Das passt meines Erachtens nicht zusammen. Wie ist die Rechtslage?

Das Verfahren zur Jagdscheinverlängerung wird von den 52 Unteren Jagdbehörden in NRW leider sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Jagdbehörden gestatten es den Jagdscheinbewerbern, ihnen die Antragsunterlagen auf dem Postweg zu übermitteln. Manche Jagdbehörden stellen dies als Corona-bedingte Ausnahme dar, andere wollen diese Verfahrensweise für die Zukunft generell einführen. Nach Prüfung der Verlängerungsvoraussetzungen schicken diese Jagdbehörden dann das verlängerte Jagdscheindokument nebst Gebührenbescheid an die Antragsteller zurück.

Körperliche und geistige Eignung prüfen

Die Mehrzahl der Jagdbehörden in NRW fordert indessen von den Antragstellern, dass sie entweder bei der Einreichung der Unterlagen oder bei der Abholung des verlängerten Jagdscheindokuments persönlich bei der Behörde erscheinen. Begründet wird dies zumeist mit dem Hinweis, man sei gesetzlich verpflichtet, die körperliche und geistige Eignung der Jagdscheinbewerber regelmäßig zu überprüfen und sei deshalb aufgrund eines Erlasses der Obersten Jagdbehörde vom 8. August 2002, bestätigt in den Dienstlichen Mitteilungen vom 1. Juni 2015, angehalten, dazu das...