Zaunschaden auch Wildschaden?

Leserfrage: Muss der Jagdpächter Schäden am Zaun tragen?

Wochenblatt-Leser Lothar S. aus E. fragt: Wir haben unsere Wiese mit einem Wildzaun-Knotengeflecht eingezäunt, um den Aufwuchs vor Wildschäden zu schützen. Seitdem haben wir Schäden am Zaun häufig selbst repariert. Muss der Jagdpächter die Zaunschäden ersetzen?

Jürgen Reh, VJE, Rechtsanwalt und mit Jagdrecht befasst, sorgt für Klarheit: Auch Schäden an Zäunen können ausnahmsweise als ersatzpflichtige Wildschäden aufgefasst werden, wenn es sich...