Wird Wildschaden voll ersetzt?

Bei uns im Mais war es zu Wildschaden gekommen. Laut Wildschadenschätzer stammte dieser zu 70 % von Wildschweinen (ersatzpflichtiger Schaden) und zu 30 % von Waschbären (per Gesetz nicht ersatzpflichtiger Schaden). Entsprechend wurde der Schaden auch nur anteilig ersetzt. Die auf dem Feld verbliebenen Erntereste wurden eingearbeitet und dann Weizen gesät. Wie verhält es sich, wenn es in diesem nun zu Folgeschaden durch Wildschweine kommt? Wäre dieser voll ersatzpflichtig oder nur zu 70 %?

Kommt es in der Folgefrucht zu Wühlschäden durch Schwarz­wild, weil Reste der Vorfrucht (Mais) untergepflügt wurden, ist der neue Wildschaden an der Folgefrucht allein durch eine Schadwildart gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Bundesjagdgesetz verursacht worden und ist daher auch in vollem Umfang zu ersetzen.

Allerdings kann es ein anspruchsverkürzendes Mitverschulden des Landwirtes darstellen, wenn er erhebliche Restmengen von Mais auf dem Feld belässt, diese...