Windkraftanlagen stören das Wild

In unserem Jagdrevier werden Windkraftanlagen gebaut. Das Wild wird erheblich gestört, auch durch die Vermessungen und den Wegebau. Anfangs hat der Jagdvorstand unsere Bedenken schlicht geleugnet. Bei Abschluss des Jagdpachtvertrages war von der Planung nichts bekannt. Dürfen wir den Vertrag kündigen oder die Pachtzahlung mindern?

Für die Errichtung der im Bau befindlichen Windkraftanlagen lagen bei Abschluss des Jagdpachtvertrages noch keine konkreten Planungen vor. Deshalb werden Sie dem Jagdvorstand kaum vorwerfen können, er habe Ihnen bei Abschluss des Vertrages die geplanten Anlagen arglistig verschwiegen. Ein Anfechtungs- oder Kündigungsgrund dürfte Ihnen daher nicht zustehen.

Werden im Verlaufe einer Jagdpachtperiode neue, große Windkraftanlagen im Revier gebaut, die bei Vertragsabschluss noch nicht in der Planung waren, dann rechtfertigt der Bau und Betrieb solcher Anlagen in aller Regel keine außerordentliche Kündigung des Jagdpachtverhältnisses. Lediglich bei Errichtung eines Windparks mit...