Wildschweinschäden auf Wiese

Ein Jagdgenosse, kein Landwirt, hat eine 200 m2 große Wiese an seinen Wald grenzend. Er mäht die Wiese etwa dreimal im Jahr mit dem Rasenmäher, nutzt den Aufwuchs aber nicht. Muss der Jagdpächter bzw. die Jagd­genossenschaft die durch Wildschweine verursachten Schäden auf der Wiese ausgleichen?

Für Gartenland, das direkt an einen Haus- und Hofbereich angrenzt und umfriedet ist, besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz, weil es sich um einen befriedeten Bezirk handelt. In dem beschriebenen Fall sieht die Situation jedoch anders. Der Ersatz von Schäden am Grundstück ist nicht davon abhängig, dass zusätzlich zum unmittelbaren Grundstücks- bzw. Wühlschaden auch noch ein Ertragsausfall entstanden sein muss. Auch muss der Geschädigte kein Land- oder Forstwirt sein. Er kann wählen, ob er Geldersatz haben möchte oder die Wiederherstellung des...