Wildschweine vorm Schlafzimmerfenster

Ich wohne innerhalb meiner Eigenjagd. Die nächsten Häuser sind mehr als 100 m entfernt. Die Wildschweine brechen fast direkt unter meinem Schlafzimmerfenster. Dürfte ich sie aus dem Haus schießen?

Aus Ihrem Schlafzimmerfenster heraus dürfen Sie die Sauen nicht bejagen. Denn Ihr Wohnhaus ist gemäß § 6 Bundesjagdgesetz (BJG) in Verbindung mit § 4 Landesjagdgesetz (LJG) NRW als Wohngebäude „befriedeter Bezirk“. In diesem ruht die Jagd. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Erfolg der Jagdhandlung nicht innerhalb, sondern außerhalb des befriedeten Bezirks eintritt. Denn das Nachstellen und Erlegen unter Gebrauch der Jagdwaffe erfolgt unmittelbar im befriedeten Bezirk.

Zwar kann eine beschränkte Ausübung der Jagd im befriedeten Bezirk im Ausnahmefall auf Antrag durch die Untere Jagdbehörde gestattet werden. Einen Anspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung gibt es jedoch nicht. Die Behörde entscheidet vielmehr im Rahmen der sogenannten pflichtgemäßen Ermessensausübung, ob eine beschränkte Jagdausübung im befriedeten Bezirk...