Wildschutzzaun um Gemüseflächen?

Wir wollen neue Gemüse- und Obstbaumflächen anlegen und mit einem Wildzaun schützen. Die Flächen liegen im Außenbereich. Benötigen wir für den Zaun eine Genehmigung? Falls ja, von welcher Behörde?

Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m bedürfen zwar grundsätzlich keiner Genehmigung. Dies gilt aber nicht im Außenbereich. Im Außenbereich müssen solche bauliche Anlagen von der Unteren Bauaufsichtsbehörde oder Naturschutzbehörde (falls die Fläche im Landschafts- oder Naturschutz­gebiet liegt), beim Kreis oder der...