Wildschäden schlecht beseitigt

Wildschweine hatten 4000 m2 Grünland bei mir im Winter umbrochen. Erst Mitte April hat ein vom Jagd­pächter beauftragter Lohnunternehmer mit einer Wiesenschleppe die Vertiefungen teils beseitigt. Doch die Fläche glich weiter einem Acker. Der Unternehmer hätte die Stellen mit Gras einsäen und anwalzen müssen. Kann ich für diese Arbeiten jetzt noch Ausgleich verlangen?

Wird ein Wildschaden rechtzeitig beim Ordnungsamt der Gemeinde gemeldet, folgt das Vorverfahren in Wildschadensangelegenheiten mit dem Ziel, dass sich der Geschädigte und der Ersatzverpflichtete gütlich einigen. Einigen sich die Parteien, wird dies protokolliert.

Sie berichten, dass Ihnen der Jagdpächter zugesagt habe, den Schaden zu beseitigen. Deshalb vermuten wir, dass es keine protokollierte gütliche Einigung gibt. Anhand der gesamten Begleitumstände müsste man jetzt ermitteln, ob tatsächlich eine Vereinbarung zwischen...