Wildschäden: Kostenverteilung 50 : 50?

Auf meinen landwirtschaftlichen Flächen bin ich alljährlich von Wildschäden durch Schwarzwild betroffen. Dabei ärgert mich, dass ich jedes Mal anteilig 50 % der Kosten für den Wildschadenschätzer mitzutragen habe. Wo ist dies geregelt? Im Jagdpachtvertrag finde ich dazu keinen Hinweis.

Die für das Vorverfahren in Wildschadensangelegenheiten zuständige Gemeinde trifft auch eine Entscheidung über die Verteilung der Kosten. Dies sind die Vergütungen und Reisekosten des Schätzers und die Auslagen der Gemeinde. Die Gemeinde verteilt die Kosten des Vorverfahrens nach billigem Ermessen (§ 40 Abs. 3 LJG NRW). Der Rahmen, der durch eine „billige Ermessensausübung“ vorgegeben wird, ist für die Behörde weit. Nur eine Kostenverteilung, die ersichtlich „unbillig“ wäre, die also angesichts des Sachverhaltes unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen wäre, ist damit ausgeschlossen.

Die Durchführung...