Wildschäden in Schnitt­blumen

Bei uns steht die Neuverpachtung der Jagd an. Es soll eine neue Regelung aufgenommen werden, wonach Jagdschäden nur bis 5000 € bezahlt werden sollen. Wie sieht es rechtlich aus, wenn zum Beispiel eine Wildschweinrotte einige Hektar Sommerschnittblumen vernichtet? Leicht entsteht dabei ein Schaden von 10  000 € und mehr. Da bei Wildschweinen kein normaler Zaun hilft, muss ich ihn mit Strom absichern?

Wenn Wildschweine Schnittblumen vernichten, handelt es sich um einen nach § 29 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zu ersetzenden Wildschaden. Ersatz gibt es für Schnittblumen, bei denen es sich um Sonderkulturen nach § 32 BJagdG handelt, jedoch nur, wenn Sie die üblichen Schutzvorrichtungen zur Abwehr errichtet haben. § 37 der Durchführungsverordnung (DVO) zum Landesjagdgesetz besagt, dass als übliche Schutzvorrichtung, die unter gewöhnlichen Umständen zur...