Wildschäden, ein Fall höherer Gewalt

In unserer Jagdgenossenschaft müssen wir häufiger Wildschäden auf Grünland regulieren. Hat der Grünlandbewirtschafter einen Nachteil, wenn eine notwendige Neuansaat zum Zeitpunkt der Antragstellung oder einer Vor-Ort-Kontrolle noch nicht aufgelaufen ist?

Wildschäden können förderrechtlich ein „Fall höherer Gewalt“ sein. Ist das der Fall, führt die fehlende Grasnarbe zu keiner Prämienkürzung.

Für die Anerkennung der höheren Gewalt ist folgendes Verfahren vorgesehen: Die höhere Gewalt muss innerhalb von 15 Tagen schriftlich bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer, möglichst mit einem Nachweis, beantragt werden.

Nachweise können Fotos oder die...