Wildschadenersatz bei Fasanenfraß

Auf einer Ende April mit Silomais bestellten Ackerfläche ist durch Fasanenfraß auf insgesamt 0,3 ha kein bzw. nur noch ein minimaler Feldaufgang festzustellen. Handelt es sich hierbei um einen Wildschaden, der beim Jagdpächter geltend gemacht werden kann? Was ist in diesem Zusammenhang zu beachten?

Der Fasan ist die einzige Vogelart, für deren Schäden nach § 29 Bundesjagdgesetz (BJagdG) Ersatz zu leisten ist. Ersatzpflichtig ist die Jagdgenossenschaft oder der Jagdpächter, soweit Letzterer die Ersatzpflicht im Pachtvertrag übernommen hat. Sobald Wildschaden festgestellt ist, muss dieser umgehend beim...