Können sich Landwirt und Ersatzpflichtiger nicht auf den festgestellten Betrag verständigen, ist das behördliche Vorverfahren gescheitert. In NRW muss der Geschädigte dann binnen einer Frist von zwei Wochen Klage erheben, sobald ihm die Behörde das Scheitern des Vorverfahrens mit Bescheid mitgeteilt hat.
Neben dem Gutachten des Wildschadensschätzers können im Gerichtsverfahren auch andere Beweismittel von Bedeutung sein. Dies können Zeugenaussagen und Einschätzungen weiterer Personen sein. Der Landwirt kann auch ein Privatgutachten noch vor der Ernte einholen. Seine Kosten für dieses Gutachten bekommt er in aller Regel aber auch dann nicht erstattet, wenn er den Prozess gewinnt; generell gehen die Gerichte bei einem „Parteigutachten“ von einer geringeren Beweiskraft aus. Der Landwirt kann auch noch Lichtbilder von der geschädigten Fläche schießen.
Dennoch, nach der Aberntung und Neubestellung ist es für den gerichtlich bestellten Gutachter praktisch unmöglich, das Schadensbild aus eigener Anschauung zu beurteilen. Er kann dann nur noch die Aussagen des Wildschadensschätzers und die Aussagen der weiteren Zeugen kommentieren. Dies alles reicht dann oft nicht aus, dass sich das Gericht ein Bild von dem tatsächlich entstandenen Wildschaden machen kann.
Im Einzelfall kann auch ein selbstständiges Beweisverfahren in Betracht kommen. Es ermöglicht eine vorgezogene gerichtliche Beweisaufnahme etwa dann, wenn man befürchten muss, dass Beweismittel verloren gehen. Doch die Gericht haben sich in der Vergangenheit schwer getan, das selbstständige Beweisverfahren zuzulassen. Denn bereits im Vorverfahren hat ja ein Gutachter den Wildschaden geschätzt.
Ob ein selbstständiges Beweisverfahren in Betracht kommt, sollte ein Landwirt im Einzelfall von seinem Rechtsbeistand prüfen lassen. Denkbar mag dies etwa dann sein, wenn die beantragte Wildschadensschätzung unterbleibt oder die Schätzung unter groben bzw. ganz offensichtlichen Mängeln leidet. Gerade bei kleineren Schäden sollte der Landwirt überlegen, ob sich der Aufwand und das Prozessrisiko lohnen.