Wildschaden zu niedrig geschätzt

In meinem Weizen ist der Wildschaden erheblich. Doch mit dem Ergebnis des Schätzers bin ich nicht einverstanden. Was kann ich tun?

Können sich Landwirt und Ersatzpflichtiger nicht auf den festgestellten Betrag verständigen, ist das behördliche Vorverfahren gescheitert. In NRW muss der Geschädigte dann binnen einer Frist von zwei Wochen Klage erheben, sobald ihm die Behörde das Scheitern des Vorverfahrens mit Bescheid mitgeteilt hat.

Neben dem Gutachten des Wildschadensschätzers können im Gerichtsverfahren auch andere Beweismittel von Bedeutung sein. Dies können Zeugenaussagen und Einschätzungen weiterer Personen sein. Der Landwirt kann auch ein Privatgutachten noch vor der Ernte einholen. Seine Kosten für dieses Gutachten bekommt er in aller...