Wildschaden voll ersetzen?

Ein Landwirt hat erheblichen Wildschaden durch Wildschweine und Waschbären auf seinem Maisfeld gemeldet. Der Mais geht an eine Biogasanlage. Weil er den Mais bis direkt an den Wald gesät hat, konnte ich als Jagdpächter wenig machen. Ich hatte zwar Haare verteilt, was aber nicht half. Muss ich den Schaden voll ersetzen?

Den durch Wildschweine angerichteten Schaden müssen Sie nach § 29 BJagdG voll ersetzen, den von Waschbären aber nicht. Denn nur der durch Schalenwild, Kaninchen und Fasanen herbeigeführte Schaden ist ersatzpflichtig. Der durch die Waschbären angerichtete Schaden muss folglich von dem allein ersatzpflichtigen Anteil des Schwarzwildes im Rahmen der Schadensermittlung abgegrenzt werden. Als Jagdpächter sind Sie für den Schaden nur dann verantwortlich, wenn Sie die Ersatzpflicht per Jagdpachtvertrag von der Jagdgenossenschaft übernommen haben. Ansonsten haftet die jeweilige Jagdgenossenschaft, in deren Jagdbezirk sich der...