Wildschaden: Jagdpächter bezahlen nicht

Leserfrage: Können wir den Betrag für unseren Wildschaden von der Jagd­genossenschaft fordern, wenn die Jagdpächter nicht zahlen?

Wochenblatt-Leser Nils W. in O. fragt: Vor gut zwei Jahren hatten wir auf unserer Fläche Wild­schaden, den wir rechtzeitig gemeldet haben. Trotz mehr­maliger schriftlicher Mahnung bezahlen die Jagdpächter den Schaden jedoch nicht. Der Vorstand der Jagd­genos­sen­schaft zahlt bei Grünland nicht die gesamte Jagdpacht aus, sondern behält 5 €/ha für Wildschaden ein. Können wir den Betrag für unseren Wildschaden daher von der Jagd­genossenschaft fordern?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Die rechtzeitige Meldung eines Wildschadens beim zuständigen Ordnungsamt garantiert nicht, dass es am Ende auch zu einem durchsetzbaren Anspruch auf Wildschadensersatz kommt. Vielmehr muss es entweder zu einer gütlichen Einigung gekommen sein oder zu einem anschließenden Gerichtsverfahren, in dem dann der Ersatzpflichtige zum Wildschadenersatz verurteilt worden ist.

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