Wildschaden in Speisemöhren

In dem Jagdbezirk, den ich gepachtet habe, werden Speisemöhren angebaut. Müsste ich Schwarzwildschaden in der Möhrenkultur ersetzen oder zählt diese zu den sogenannten Sonderkulturen?

Wildschäden in einer Speisemöhrenkultur sind nicht grundsätzlich ersatzpflichtig. Werden die Möhren in einem Haus- und Hofgarten angebaut, handelt es sich um einen befrie­deten Besitz. Für diesen gilt die
gesetzliche Wildschadenersatzpflicht nicht. Es bleibt dem Gartenbesitzer nichts anderes übrig, als sich etwa durch einen Zaun gegen das Eindringen der Wildschweine zu schützen.

Werden die Speisemöhren hingegen im Jagdbezirk angebaut, kommt es darauf an, in welchem Landesteil von NRW der Anbau erfolgt. Denn davon hängt ab, ob die Speisemöhren als sogenannte Sonderkultur im Sinne des § 32 Absatz 2 Bundesjagdgesetz (BJG) zu bewerten sind oder als Feldpflanze im feldmäßigen Anbau. Während Gartenpflanzen als Sonderkultur durch geeignete Schutzmaßnahmen gegen Schwarzwild seitens des Anbauers geschützt werden müssen, um einen Anspruch auf Wildschadenersatz zu erhalten, gilt diese Schutzpflicht für Feldpflanzen nicht.

Je nach Anbausituation...