Wildschaden in Renaturierung

Ich habe eine Jagd mit Schwarzwildvorkommen gepachtet. Nun gab es Wildschaden. Ein Landwirt möchte Wühlschäden in seinem Winterweizenschlag, aber auch für eine Renaturierungsfläche beglichen haben. Muss ich dort auch Wildschaden bezahlen, obwohl der Landwirt diese Fläche gar nicht nutzt und folglich auch keinen finanziellen Nachteil hat?

Die Wildschadenshaftung nach § 29 I BJG gilt nicht nur im Hinblick auf Ertragsausfallschäden, also Schäden am Aufwuchs, sondern es sind alle Grundstücksschäden zu ersetzen. Der Geschädigte kann daher auch die Wiederherstellung des ursprünglichen...