Wildschaden im Vertrag begrenzen?

Ich bin Landwirt und Mitglied unserer örtlichen Jagdgenossenschaft. Der Vorstand verhandelt gerade mit dem bisherigen Jagdpächter über einen neuen Pachtvertrag. Der Jagdpächter will den Wildschaden in Zukunft deckeln. Wer kommt für den Schaden auf, wenn der Deckelungsbetrag im jeweiligen Jahr erreicht wird? Zudem will der Jagdpächter die Schäden vorrangig durch Ersatz ausgleichen. Müssen wir das akzep­tieren?

Nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist grundsätzlich die Jagdgenossenschaft voll für den Wildschadenersatz verantwortlich. Im Pachtvertrag kann diese Verantwortung ganz oder zum Teil auf den Jagdpächter übertragen werden. Geschieht dies nicht, ist die Jagdgenossenschaft weiter in der Pflicht. Bei einer gedeckelten Übernahme des Wildschadenersatzes bleibt folglich die Jagdgenossenschaft für alle Schäden, die über den Deckelungsbetrag hi­nausgehen, in der Verantwortung.

Die Jagdgenossenschaft verfügt über einen jährlichen Reinertrag. Reinertrag ist der Unterschied zwischen den Einkünften aus der Jagdnutzung und den...