Wildschaden im Mais: Mitschuld?

Unser Jagdpächter will keinen Wildschaden auf Maisflächen bezahlen. In diesem Jahr wurde nun erstmals Mais angebaut. Der Jagdpächter hat dem Landwirt einen Zaun zur Verfügung gestellt, den dieser aufstellte. Allerdings hat er dabei mehrere Wildschweine „eingesperrt“. Es dauerte rund drei Wochen, bis die Tiere nach mehreren Treib- und Ansitzjagden die Fläche verlassen hatten. Den entstandenen Wildschaden hat der Landwirt nun angemeldet. Doch trägt er durch das Einzäunen eine Mitschuld?

Nach dem Inhalt des Jagdpachtvertrages hat der Jagdpächter die Wildschadenshaftung an landwirtschaftlichen Flächen in vollem Umfang übernommen. Silomais ist keine Sonderkultur im Sinne von § 32 Bundesjagdgesetz, sodass der Jagdpachtvertrag diesbezüglich keine Haftungsbeschränkung enthält.

Ob einem Landwirt ein anspruchsverkürzendes Mitverschulden trifft, wenn...