Wildschaden bis wann beseitigen?

Auf einer von mir verpachteten Wiese haben vor einiger Zeit Wildschweine gewütet. Der Jagdpächter weiß Bescheid, hat aber bislang nichts unternommen, um den Schaden zu beheben. Er sagt, dass wir uns gedulden müssten, er hätte noch mehr zu tun. Gibt es eine Frist, innerhalb der ein Jagdpächter Wildschäden beseitigen muss?

Grundstückseigentümer können von einem Jagdpächter den Ersatz von Wildschäden verlangen, wenn der Jagdpächter diese Ersatzverpflichtung im Jagdpachtvertrag übernommen hat. Hat der Grundstückseigentümer seine Flächen verpachtet, so ist der Pächter als Bewirtschafter der Fläche geschädigt und muss sich selbst darum kümmern, dass der Wildschaden reguliert wird. Schon im eigenen Inte­resse muss der Bewirtschafter selbst darauf achten, den Wildschaden binnen der gesetzlichen Wochenfrist bei der Gemeinde zu melden.

Ist der Wildschaden festgestellt und einigen sich die Parteien im sogenannten Vorverfahren in...