Wildschaden auf Flächen nach Mais

Können Sie mir sagen, wie ein Landwirt eine Maisfläche zu bewirtschaften hat, auf der Wildschaden durch Schwarzwild entstanden ist? Müssen liegen gebliebene Pflanzen abgefahren werden oder reicht es, diese zu mulchen und dann unterzupflügen? Gibt es eine Richtlinie, um auch Folgeschäden beim Jagdpächter haftbar zu machen? Denn diese versuchen gerne dem Landwirt falsche Bewirtschaftung anzuhängen, um sich der Haftung zu entziehen.

Wurde eine Maisfläche durch Schalenwild stark beschädigt, wird dadurch ein sauberes Abernten des Schlages zumindest im Bereich der Schadflächen erheblich erschwert. Nach dem Häckseln bleiben in diesen Bereichen häufig Stängel- und Kolbenreste zurück. Würden diese Reste einfach untergepflügt, würde dies insbesondere das Schwarzwild dazu verleiten, diese Flächen in den Folgemonaten häufig aufzusuchen, um dort nach den Maisresten zu wühlen. Wird Wintergetreide als Folgefrucht auf den früheren...