Wildschaden auf 5 ha Grünland

Ende März haben Wildschweine auf meiner Wiese, 5 ha, geschleppt und gedüngt, großen Schaden angerichtet. Der Jagdpächter hat mehrere Besichtigungstermine nicht eingehalten. Nach acht Wochen war jetzt die Besichtigung mit dem Vertreter der Unteren Jagdbehörde und einem Gutachter. Er vertrat die Meinung, wir sollten höher mähen und 500 € schwarz in die Tasche stecken – könnten wir zurzeit doch gut gebrauchen. Meine Frage: Was hätte mir zugestanden?

Der von Ihnen beschriebene Ablauf des Wildschadenvorverfahrens ist zu beanstanden, da der Ortstermin zur Schadensfeststellung erst acht Wochen nach der Wildschadensanmeldung stattgefunden hat. Nach den landesgesetzlichen Vorschriften in NRW muss die zuständige Gemeinde unverzüglich, also möglichst innerhalb einer Woche nach Eingang der Schadensmeldung, einen Orts­termin anberaumen. Dieser Termin ist auch dann durchzuführen, wenn der dazu geladene Jagdpächter den Termin nicht selbst wahrnehmen kann. Notfalls muss dieser sich vertreten lassen.

Gerade bei Grünlandschäden im Frühjahr ist eine Reparatur der von Wildschweinen aufgewühlten Grasnarbe im März oder April,...