Wildschaden an Buschbohnen im Feld?

Leserfrage: In etwa 2 ha Buschbohnen werden die Blätter der jungen Bohnen abgefressen. Abends sah ich dann sieben Hasen und ein Reh auf der Fläche. Kann ich dafür Wildschaden anmelden?

Wochenblatt-Leser Philipp S. in F. fragt: Wir bauen jedes Jahr auf dem Feld etwa 2 ha Buschbohnen an, die in verschiedenen Zeitabschnitten gelegt und über Selbstpflücker vermarktet werden. Jetzt musste ich feststellen, dass von den jungen Bohnen die Blätter abgefressen wurden und nur noch die Stiele stehen. Abends sah ich dann sieben Hasen und ein Reh auf der Fläche. Kann ich dafür Wildschaden anmelden?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, antwortet: Befindet sich der Anbaustandort in Westfalen-Lippe, ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Anbau der Buschbohnen um Sonderkulturanbau handelt. Die Folge ist, dass es Wildschadenersatz grundsätzlich nur dann geben kann, wenn Sie die Buschbohnen geschützt haben. Zur Abwehr von Rehwild ist laut der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz NRW dafür ein mindestens 1,50 m hoher Zaun geeignet.

Ausreichender Schutz nötig

Ohne einen solchen ausreichenden...