Wildinnereien im Boden vergraben?

Unser Jagdpächter vergräbt die Innereien von erlegtem Wild in den Äckern des Reviers. Darf er dies? Müsste er diesen Abfall aus hygienischen Gründen nicht entsorgen lassen?

Das zeitnahe Ausweiden (Aufbrechen) von erlegtem Schalenwild am Erlegungsort oder in dessen Nähe entspricht gängiger Jagdpraxis und ist vielfach auch notwendig, um ein Verhitzen des Wildbrets zu verhindern. Dabei ist es unter veterinärfachlichen Gesichtspunkten in der Regel unbedenklich, wenn der sogenannte Aufbruch,...