Wie oft Flächen kontrollieren?

Bevor ich dazu kam, einen kleinen Wildschaden auf meinem Grünland zu beheben, waren die Wildschweine schon wieder da. Den größeren Schaden habe ich rechtzeitig gemeldet. Nun sagt der Jagdpächter, ich würde meine Flächen zu wenig kontrollieren. Muss ich täglich nachsehen?

In Nordrhein-Westfalen müssen Sie Wildschäden innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis beim Ordnungsamt der Gemeinde melden. Eine nicht rechtzeitige Anmeldung führt zum Verlust des Anspruchs auf Schadenersatz. Ist die Meldefrist für einen zunächst entstandenen Bagatellschaden abgelaufen, können Sie ihn nicht später zusammen mit einem anderen Wildschaden geltend machen.

Ein nicht gemeldeter Altschaden schließt die Geltendmachung eines Neuschadens aber nicht aus. Es kommt allein darauf an, dass Sie den Neuschaden rechtzeitig melden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist zur Schadensmeldung auch dann zu laufen beginnt, wenn Sie zwar...