In Nordrhein-Westfalen müssen Sie Wildschäden innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis beim Ordnungsamt der Gemeinde melden. Eine nicht rechtzeitige Anmeldung führt zum Verlust des Anspruchs auf Schadenersatz. Ist die Meldefrist für einen zunächst entstandenen Bagatellschaden abgelaufen, können Sie ihn nicht später zusammen mit einem anderen Wildschaden geltend machen.
Ein nicht gemeldeter Altschaden schließt die Geltendmachung eines Neuschadens aber nicht aus. Es kommt allein darauf an, dass Sie den Neuschaden rechtzeitig melden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist zur Schadensmeldung auch dann zu laufen beginnt, wenn Sie zwar keine Kenntnis vom Schaden haben, bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt von dem Schaden aber schon früher hätten wissen müssen.
Von einem Landwirt wird erwartet, dass er innerhalb der Vegetationsperiode spätestens alle vier Wochen seine Flächen auch auf Wildschäden hin untersucht hat.
Sie müssen häufiger kontrollieren, wenn wiederholt Wildschäden in zeitlich kurzen Abständen auftreten und wenn sich beispielsweise ein erhöhtes Wildschadensrisiko ergibt, etwa wenn sich das Getreide in der Milchwachsreife befindet. Dann müssen Sie jede Woche prüfen, ob Wildschweine Schaden verursacht haben.
Liegt im Winter Schnee, können Sie Wildschäden auf Grünland nicht feststellen. Erst wenn der Schnee getaut ist, können Sie Ihre Flächen wieder kontrollieren.
Wenn auf einer Fläche nicht rechtzeitig gemeldete Altschäden und rechtzeitig angemeldete Neuschäden zusammentreffen, besteht die Gefahr, dass sich die Schadensbilder vermischen. Der Wildschadenschätzer kann diese unter Umständen nicht mehr voneinander abgrenzen. Dann nutzt es auch nichts, wenn Sie einen Neuschaden rechtzeitig melden. Sie können dieses Risiko nur vermeiden, wenn Sie auch kleinere Schäden umgehend anzeigen.
In Ihrem Fall wird es darauf ankommen, ob der Schätzer die neuen Wühlstellen von den alten abgrenzen kann. Sind die alten Stellen bereits mit Unkraut zugewachsen, während beim Neuschaden die frische Erde offen liegt, ist dies möglich. In diesem Fall erhalten Sie den Neuschaden ersetzt.