Wer verwaltet die Jagdgenossenschaft?

In unserer Jagdgenossenschaft stehen Vorstandswahlen an. Falls nun durch Corona-Beschränkungen unsere Versammlung erst später stattfindet, übernimmt dann vom 1. April an der Magistrat der Stadt die Verwaltung der Genossenschaft? Auch die Geldverwaltung, da ja auch unser Kassenführer neu gewählt wird? Unterscheiden sich die Regelungen in Hessen und NRW voneinander?

Auch für Jagdgenossenschaften in Hessen gilt der § 9 Absatz 2 S. 2 Bundesjagdgesetz. Solange folglich die Jagdgenossenschaft nicht über einen gewählten Jagdvorstand verfügt, werden deren Geschäfte vom Gemeindevorstand (= Magistrat) wahrgenommen. Endet die Amtsperiode...