Wer kommt für den Wildschaden auf?

Kurz vor Wintereinbruch hatten Wildschweine Teile meiner landwirtschaftlichen Grünflächen umgebrochen. Mit dem Jagdpächter hatte ich mich darauf verständigt, dass er die Schäden beseitigt, sobald die Witterung dies wieder ermöglicht. Leider ist er kürzlich verstorben. Wer muss nun für die Beseitigung der vor seinem Tod verursachten Wildschäden einstehen. Und was gilt für Wildschäden, die noch entstehen, bevor ein neuer Jagdpächter das Revier übernimmt?

Stirbt der Jagdpächter im Verlauf der Pachtperiode, sind grundsätzlich seine Erben für die Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten aus dem Jagdpachtvertrag verantwortlich, und zwar unabhängig davon, ob diese selbst zur Jagd gehen. Notfalls müssen diese Jagdausübungsberechtigte benennen.

Allerdings kann im Jagdpachtvertrag auch eine Rechtsnachfolge der Erben ausgeschlossen worden sein. Ob etwas für den Todesfall geregelt ist, muss daher im Einzelfall durch Einsicht in den Jagdpachtvertrag ermittelt...