Wer darf Jagd­kataster einsehen?

Ich bin Mitglied einer Jagdgenossenschaft und wollte das Jagdkataster einsehen und eventuell kopieren. Mir ist gesagt worden, dass ich das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dürfe. Ist das richtig? Der Jagdvorsteher meinte nur, ich könne ja klagen.

Jedes Mitglied einer Jagdgenossenschaft hat ein umfassendes Recht auf Einsichtnahme in sämtliche Verwaltungsakten der Jagdgenossenschaft. Dieses Auskunfts- und Einsichtnahmerecht betrifft insbesondere die aktuelle Satzung, das laufend fortzuschreibende Jagdkataster sowie...