Wer darf in den Jagdvorstand gewählt werden?

Können dritte Personen, die keine Jagdgenossen sind, für den Jagdvorstand vorgeschlagen und gewählt werden? Wie sieht es bei einer Bevollmächtigung durch einen Jagdgenossen aus?

Das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz für NRW enthalten keine Vorgaben, wonach die Wahl eines Nichtjagdgenossen zum Vorstandsmitglied einer Jagdgenossenschaft ausgeschlossen ist. Die Rahmensatzung für Jagdgenossenschaften, an der sich die Satzungen der Genossenschaften in NRW praktisch ausnahmslos orientieren, sieht hier eine Wahlmöglichkeit vor....