Wer darf die Nutrias bekämpfen?

Unser Firmengelände grenzt an den Außenbereich. In den Regenrückhaltebecken, die nicht eingezäunt sind, haben sich Nutrias angesiedelt und verursachen Probleme in den Abflüssen. Ist der Jagdpächter für die Bekämpfung zuständig?

Nutria und Bisam unterfallen nicht dem Jagdrecht nach dem Bundesjagdgesetz und sind kein Wild in diesem Sinne. Damit unterfallen diese Arten nicht der originären Hegeverantwortung des Jagdausübungsberechtigten. Sie dürfen damit auch nicht durch den Jagdausübungsberechtigten bejagt werden.

Durch einen Runderlass des NRW-Umwelt- sowie des NRW-Innenministeriums vom 15. Oktober 2008 ist das Bekämpfen von Bisam und Nutria allerdings erlaubt worden. Der Erlass verweist auf § 13 Abs. 6 S. 2 Waffengesetz (WaffG), der den Abschuss von Tieren, die dem...