Wer bezahlt die Fallwildentsorgung?

Unser Jagdrevier wird von einer stark befahrenen Bundesstraße durchschnitten. Entsprechend hoch ist die Zahl an Fallwild (Rehe). Ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Jagdpächter das Wild und die Entsorgungskosten zu ersetzen oder muss der Verpächter die Kosten tragen? Kann der Straßenbauträger verpflichtet werden, einen Wildschutz zu erstellen?

Wild ist laut Gesetz „herrenlos“. Wird ein Reh oder ein anderes wild lebendes Tier, das dem Jagdrecht unterliegt, bei einem Verkehrsunfall getötet, steht dem Jagdausübungsberechtigten deshalb kein Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursacher zu.

Im Zusammenhang mit der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen, stufenweisen Abschaffung der Jagdsteuer hat der Landesjagdverband in Nordrhein-Westfalen alle Jagdausübungsberechtigten im Land aufgerufen, verunfalltes Schalenwild in den jeweiligen Revieren unverzüglich und sachgerecht zu entsorgen. Hierzu ist der einzelne Revierinhaber zwar...